Die Rechtsanwaltskanzlei Ambrożuk-Wesołowska, Dąbrowski Partnerschaftsgesellschaft erbringt rechtliche Dienstleistungen vor allem für Unternehmer. Einerseits unterstützt sie ihre Mandanten bei ihrer laufenden Tätigkeit, andererseits bietet ihnen die Kanzlei juristische Dienste bei der Durchführung der für die Mandanten wichtigen Unternehmungen an, bei denen ein besonderes Engagement und eine große Genauigkeit erforderlich sind.
Unsere Kanzlei ist auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:
Wir verfügen über reiche Erfahrung bei der Erstellung von Entwürfen zivilrechtlicher Verträge verschiedener Art, von einfachen Kauf- oder Mietverträgen bis zu komplizierten unkonventionellen Konsortiums-, Unternehmenskauf-, Aktienkauf- oder Beteiligungskaufverträgen etc.
Wir bieten unsere Dienste nicht nur beim Anfertigen von Verträgen an, sondern wir begutachten auch die von Vertragspartnern unserer Mandanten erarbeiteten Entwürfe, weisen auf Gefahren hin, die mit den jeweiligen Bestimmungen verbunden sein können, und schlagen unsere eigenen Lösungen vor, wobei wir zugleich danach streben, eine steuerliche Optimierung bei den durchgeführten Unternehmungen zu gewährleisten. Falls nötig beteiligen wir uns auch an den Verhandlungen, die dem Vertragsabschluss vorangehen, und sorgen dafür, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu sichern.
Unsere Kanzlei hilft ihren Mandanten bei der Gründung von Handelsgesellschaften, indem sie einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf (Satzungsentwurf) erstellt, das Treffen beim Notar vereinbart und die Eintragung der Gesellschaft im Unternehmerregister durchführt.
Die Kanzlei bietet auch ein vollständiges Spektrum an Dienstleistungen an, die mit dem Handeln der Gesellschaft während ihrer Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte verbunden sind. Sie erstellt Ordnungen für Gesellschaftsorgane, betreut Sitzungen dieser Organe, begleitet die Verfahren zur Änderung des Gesellschaftsvertrages, zur Kapitalerhöhung, zur Einziehung von Gesellschaftsanteilen u.ä. Unsere Kanzlei verfügt auch über eine Erfahrung im Bereich der Verschmelzung und Umwandlung von Handelsgesellschaften.
Das Transportrecht ist ein Rechtsgebiet, auf dem die Kanzleipartner ihre praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Interessen im höchsten Maße miteinander verbinden. Unsere Kanzlei unterstützt ihre Mandanten insbesondere bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten, die mit der Nicht- bzw. Schlechterfüllung von Beförderungsverträgen, darunter im internationalen Verkehr verbunden sind.
Die Kanzleipartner verfügen über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich, die sie bei der Besorgung von ein paar hundert transportrechtlichen Angelegenheiten, auch vor dem Obersten Gericht, machten. Die Erfahrungen der Kanzleipartner brachten mit sich auch viele Veröffentlichungen, unter anderem der am Markt einzige Kommentar zum CMR-Übereinkommen, der Kommentar zum polnischen Beförderungsgesetz und zwei Monografien („Der Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr nach dem CMR-Übereinkommen“ und „Die Feststellung der Entschädigungshöhe im polnischen Beförderungsgesetz in Bezug auf die Beförderung von Gütern“).
Unsere Kanzlei besorgt versicherungsrechtliche Angelegenheiten und unterstützt ihre Mandanten insbesondere bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherern, die die Entschädigungsleistung verweigern, die sowohl Unternehmern als auch Personen, die keine Wirtschaftstätigkeit ausüben, zusteht.
Da wir über eine langjährige praktische Erfahrung in der Geltendmachung von Entschädigungen, die mit der ausgeübten Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, und Schmerzensgeldern bei Verkehrsunfällen verfügen, können wir den jeweiligen Fall zutreffend beurteilen und eine reibungslose Durchführung des Verfahrens gewährleisten.
Unsere Kanzlei bietet ihren Mandanten Dienste auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts an und verfügt über reiche Erfahrungen in diesem Bereich, die die Kanzleipartner machten, als sie Gläubiger von Unternehmen in der Insolvenz oder Restrukturierung vertraten, aber vor allem als sie rechtliche Dienstleistungen für Insolvenzverwalter, Sachwalter und Zwangsverwalter erbrachten und diese Funktionen in der Vergangenheit auch selbstständig erfüllten.
Theoretisches Wissen auf diesem Rechtsgebiet, ergänzt um gründliche Praxiskenntnisse, garantiert einen erfolgreichen Schutz der Interessen der von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten. Dies gilt insbesondere für die Unterstützung unserer Mandanten bei der Verhinderung ihrer Zahlungsunfähigkeit, für das Vorschlagen flexibler Lösungen in Bezug auf die Restrukturierung sowie für die Erbringung von Dienstleistungen für Schuldner, bei denen das Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren anhängig ist, und für andere daran beteiligte Rechtsträger.
Die Kanzleipartner vertreten ihre Mandanten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten bei der Entscheidung gerichtlicher Streitigkeiten aller Art, darunter im Bereich von Bauvorhaben, Gesellschaftsrecht, Transportrecht und vielen anderen.
Wir bieten auch Unterstützung in der vorgerichtlichen Phase an, indem wir die Bedingungen eines eventuellen Vergleichs aushandeln und eine Schlichtung zwischen den Streitparteien durchführen. In Fällen, wenn ein Vertragspartner mit der Zahlung von unstreitigen Forderungen im Rückstand ist, bemühen wir uns, den Vollstreckungstitel möglichst schnell zu erlangen, um eine erfolgreiche Vollstreckung durchführen zu können. Darüber hinaus bieten die Kanzleipartner ihren Mandanten Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgericht insbesondere im Bereich des Steuerrechts an.